ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
STANDARDLEISTUNGEN
PRÄAMBEL
Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des
Vertrages, bzw. der Vereinbarung (auch mündlich), die mit dem neuen Arbeitgeber
(nachstehend «Kunde» genannt) getroffen wurde und sind in jedem Fall bindend.
Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft. Der Kunde
anerkennt bei Zustellung eines Dossiers die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Jobmanagement GmbH, Herrenmattstrasse 2, CH-4658 Däniken (HR-Eintrag des
Kantons Solothurn Nr. CH-241.4.003.799-0) stillschweigend als verbindlich.
Die Jobmanagement GmbH konzentriert sich auf ihre Kernkompetenz und vermittelt
einzig Anstellungen im fixen Anstellungsverhältnis (keine temporären Einsätze).
Bei einer Anstellung eines/r empfohlenen Kandidaten/in (nachstehend «Kandidat»
genannt), sowie weiteren Dienstleistungen, erhebt die Jobmanagement GmbH
Honoraransprüche gemäss nachstehenden Punkten.
1. HONORAR BEI FESTVERMITTLUNGEN
· Bruttojahresgehalt bis CHF
52‘000.00 8% des Bruttojahresgehaltes
· Bruttojahresgehalt ab CHF
52‘001.00 12% des Bruttojahresgehaltes
· Bruttojahresgehalt ab CHF
70‘000.00 15% des Bruttojahresgehaltes
· Bruttojahresgehalt ab CHF
90‘000.00 18% des Bruttojahresgehaltes
· Bruttojahresgehalt ab CHF
110‘000.00 20% des Bruttojahresgehaltes
·
Bruttojahresgehalt ab CHF 150‘000.00 25% des
Bruttojahresgehaltes
· Zwischen Voll- und Teilzeitanstellung wird nicht
unterscheidet, es ist immer das ganze Honorar fällig (Basis 100% Anstellung).
1.1
DETAILS ZUM HONORAR
- Das Bruttojahresgehalt
errechnet sich aus dem monatlichen Bruttogehalt x 12, plus 13. Monatslohn,
Gratifikationen, Provisionen und (Ziel-) Bonus, usw. Fixe Spesenanteile
werden explizit aufgerechnet.
- Firmenwagen
die privat genutzt werden können werden pauschal mit CHF 1’000.00/ Monat
bewertet.
- Bei
erfolgsorientiertem Gehalt ist das Zielsalär massgebend.
- Bei
zeitlich befristeten Anstellungen gilt dieselbe Berechnungsbasis auf dem
mutmasslichen Bruttojahresgehalt - ohne pro Rata Abzug.
- Kommen
gleichzeitig mehrere Anstellungen durch die Jobmanagement GmbH zustande,
ist jede einzelne Vermittlung gemäss den vorgenannten Bedingungen zu
vergüten.
2.
SUCHMANDATE - HEADHUNTING
- Bei Erteilung eines
gezielten Personalsuchauftrages wird eine Mandatspauschale, unabhängig vom
Sucherfolg geschuldet.
- Eine
individuelle Kalkulation wird dem Aufwand angemessen mit einer Auftragsbestätigung
dokumentiert und zugestellt. Diese wird vom Kunden bestätigt.
- Die
Rechnungsstellung geschieht wie folgt:
- 50% der
Mandatspauschale bei Auftragserteilung, zahlbar sofort.
- 25% der
Mandatspauschale bei Präsentation eines- oder mehrerer Kandidaten.
- 25% bei
Vertragsunterzeichnung- bzw. Anstellung eines Kandidaten.
- Massgebend
für die Endabrechung ist das Jahreszielgehalt. Berechnung gemäss Punkt 1.1
- Das
Suchmandat ist an die geplante Zeitachse gebunden. Es beginnt und endet in
jedem Fall wie geplant.
- 75% der
Mandatspauschale bleiben in jedem Fall geschuldet. Die Jobmanagement GmbH
verzichtet auf 25% des Honorars (Garantieleistung), falls es zu keiner
Anstellung kommt.
3.
ZUSATZLEISTUNGEN
- Zusätzliche Dienstleistungen
wie Inseratekosten, Medieneinsätze, bewerberbezogene Sonderanalysen,
Tests, graphologische Gutachten, Gutachten aller Art, Übersetzungen wie
auch Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten (CHF 1.20/Km ab CH-4658
Däniken), besondere Wünsche des Auftraggebers, usw. werden nach Aufwand in
Rechnung gestellt.
- Honoraransätze
im Stundenlohn werden zu CHF 220.00 / Std. verrechnet.
4.
SCHUTZKLAUSEL-HAFTUNG
- Nach Vertragsunterzeichnung händigt der Kunde unaufgefordert
eine Kopie des Anstellungsvertrages der Jobmanagement GmbH aus.
- Kommen
gleichzeitig mehrere Anstellungen von der Jobmanagement GmbH vorgeschlagenen
Kandidaten zustande, ist jede einzelne Vermittlung zu vergüten.
- Stellt ein
Kunde einen von der Jobmanagement GmbH vorgeschlagenen Kandidaten vor
Ablauf von zwölf Monaten nach der Präsentation der
Bewerbungsunterlagen ein, ist die Jobmanagement GmbH berechtigt, das
Honorar vollumfänglich nachzufordern.
- Der Kunde
ist bezüglich der persönlichen und beruflichen Verhältnisse, der ihm von
der Jobmanagement GmbH vorgestellten Kandidaten aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes zu strengem Stillschweigen verpflichtet. Die
Weiterverwendung, Veräusserung, Kopieren (und dergl.) von Dossiers und
Unterlagen ist ausdrücklich untersagt. Nicht gebrauchte
Dossiers und Unterlagen sind zu retournieren oder datenschutzkonform zu
vernichten.
- Referenzauskünfte
dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Jobmanagement
GmbH eingeholt werden.
- Das von
der Jobmanagement GmbH geleistete Selektionsverfahren ersetzt in keinem
Fall die Prüfung des vorgeschlagenen Kandidaten durch den
Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die volle
Verantwortung für die getroffene Wahl.
- Die
Jobmanagement GmbH lehnt jegliche Haftung oder Verantwortung ab,
sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, wie auch
hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten.
- Die
Jobmanagement GmbH prüft die zur Verfügung gestellten Unterlagen nach
bestem Wissen und Gewissen und übernimmt ausdrücklich keine Haftung für
falsche Angaben, Interpretationen, Dokumentenfälschungen, usw.
- Die
Jobmanagement GmbH geht davon aus, dass bei erfolgreicher Vermittlung die
Leistungen erbracht sind und übernimmt – ausdrücklich – keine
Garantieleistungen, Rückzahlungen, und dergleichen, falls sich der
Kandidat nicht «bewährt», bzw. ein Austritt (unabhängig einer zeitlichen
Frist) desselben resultiert.
5.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND MEHRWERTSTEUER
- Die Jobmanagement GmbH
stellt das vereinbarte Honorar bei erfolgter Vermittlung umgehend in
Rechnung (keine Wartefrist – nicht der Arbeitsbeginn gilt als
Rechnungsdatum). Dieses ist innert 10 Tagen ohne jeglichen Abzug zu
begleichen.
- Auf allen
Preisen wird zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
6.
GERICHTSTAND
Der vorliegende Vertrag
untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht.
Streitigkeiten die vor, während oder nach Ablauf eines Auftragsverhältnisses
zwischen der Jobmanagement GmbH und dem Kunden entstehen könnten, werden durch
das zuständige Gericht am Sitz der Jobmanagement GmbH entschieden.
Däniken, 3. Januar 2022