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Geheim-Codes!

Mo 22.02.2016 09:40
Autor: jobmanagement GmbH

Geheim-Codes in Arbeitszeugnissen!

 

Arbeitszeugnisse erscheinen auf den ersten Blick meist positiv – jedoch versteckt sich hinter vielen Formulierungen Kritik. Diesen Geheimcode verwenden Personaler, da der Gesetzgeber ein wohlwollendes Zeugnis vorschreibt.

Warum gibt es eine Geheimsprache bei Arbeitszeugnissen?

Ein Zeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. All dies gleichzeitig umzusetzen
ist nicht einfach. Deswegen nutzen Chefs Formulierungen, mit denen sie bei der
Wahrheit bleiben, ohne negativ zu klingen. Vor allem bei der Leistungsbeurteilung vermittelt der Wortlaut dem Arbeitnehmer in der Regel einen positiven Eindruck. Dem erfahrenen Zeugnisleser lassen die
Formulierungen aber eine versteckte Botschaft zukommen.

Wem „nicht unerhebliche Erfolge" bescheinigt werden, hat dann eigentlich gar keine Erfolge und wer „erfolgreich delegiert“ drückt sich um die Arbeit. Auch wenn „nichts zu beanstanden" war, so ist das keineswegs
eine positive Aussage. Im Gegenteil: Leider gibt es nichts zu vermelden, was besonders hervorgehoben oder gelobt werden könnte.

Der Geheimcode der Personaler

Sie zeigte stets Verständnis für ihre Arbeit
Sie war faul und hat nichts geleistet

Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst
Er beging Diebstahl und/oder andere schwere Fehler

Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß
Es mangelte ihr jedoch an Eigeninitiative

Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich
Er hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten. Diese werden deshalb erst nach den Kollegen genannt

Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen
Sie war eine impertinente Wichtigtuerin

Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen
Er nutzte diese Gelegenheit jedoch nicht

Durch Ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei
Sie neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss

Er ist mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen
Ihm fehlte die fachliche Qualifikation

Sie war ihren Mitarbeitern jederzeit eine verständnisvolle Vorgesetzte
Sie war nicht durchsetzungsfähig und besaß keine Autorität

Er arbeitete mit größter Genauigkeit 

Er war ein langsamer und unflexibler Erbsenzähler

 

Welche Verschlüsselungstechniken gibt es?

Zwar wird man nicht über Nacht zum Profi, aber mit einem kritischen Blick auf das eigene Zeugnis können Sie einige der faulen Lobreden auch selbst enttarnen.

Folgende Verschlüsselungstechniken gibt es:

  • Es fehlen wichtige Aussagen und Bewertungen. Beispielsweise wenn bei einem Buchhalter die Bewertung seiner Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit unterbleibt
  • Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber Wichtigem hervorgehoben. So lobt der Chef den Werbegrafiker für seinen sparsamen Umgang mit Betriebsmitteln, nicht aber für seine kreative Arbeitsweise
  • Doppelte Verneinung bedeutet eine Abwertung: „Das Verhalten von Herrn Mustermann gab keinen Anlass zu Beanstandungen“
  • Wenn Zeugnisaussagen widersprüchlich sind, hebt dies den positiven Eindruck auf. Wenn etwa sehr gute Leistungen bescheinigt werden, hierfür aber weder gedankt, noch das Ausscheiden bedauert wird. Dieser Widerspruch kann das Ergebnis einer Nachverhandlung sein
  • Passive Aussagen weisen auf mangelnde Eigeninitiative hin: „Aufgaben, die ihm übertragen wurden, führte er zielstrebig aus“
  • Einschränkende Aussagen deuten Desinteresse in anderen Bereichen an: „Im Fachverband XY schätze man seine Kompetenzen“
Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis erteilen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses hat keine Bedeutung. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat der Arbeitnehmer hingegen nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dies kann der Fall sein wenn

  • der Vorgesetzte wechselt
  • wesentliche Veränderungen innerhalb des Betriebs anstehen
  • der Betrieb verkauft wird
  • beim Arbeitnehmer persönliche Veränderungen anstehen
Tipp: Sie können Ihren Chef auch um ein Zwischenzeugnis bitten. Falls Ihr Endzeugnis schlecht ausfallen sollte, können Sie damit später Ihre gute Leistung nachweisen.

Quelle: Bild.de

 

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